In einem aktuellen Schreiben erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass Bienenwanderungen auch während der Corona-Pandemie erlaubt bleiben. Aus Sicht des BMEL sei die Berufsgruppe der Imker einschließlich der Wanderimkerei unzweifelhaft der Kritischen Infrastruktur “Ernährung” zuzuordnen.

Also bleiben Bienenwanderungen erlaubt. Nach Angaben des BMEL auch, wenn dies grenzüberschreitend erfolgen soll. Hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verbringens von Tieren bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen aufgrund Covid-19, bestätigt Julia Klöckner. Dies gelte auch für Honigbienen.

Dennoch sollte sich jeder Imker vor der Wanderung bei der jeweils zuständigen örtlichen Behörde erkundigen. So könne es sein, dass durch länderspezifische Einschränkungen für Freizeitimker etwas anderes gelte, als für Berufsimker.